MITGAS inform 1 | 2021 3 Hausanschluss und In- betriebsetzung online beantragen alle seine Installateur Nachdem Vertragsinstallateure (VIU) die In- betriebsetzung von Gaskundenanlagen be- reits seit einiger Zeit online beantragen konnten, ist seit Ende 2020 auch die Anmel- dung von Neuanschlüssen, Anschlussände- rungen und –demontagen über das Portal https://meine.mitnetz-gas.de möglich. Um das Portal zu nutzen, ist eine einmalige Registrierung und Authentifizierung mit der neuen VIU-Ausweisnummer notwen- dig. Mit E-Mail-Adresse und Passwort an- gemeldet, sieht der im Por- tal eingereichten Vorgänge inklusive Bearbeitungsstatus. Er kann bereits vom Kunden beantragte Anschlüsse weiter- bearbeiten, prüfen, ob die Anschlussstelle im Netzgebiet von MITNETZ GAS liegt, Neu- anmeldungen vornehmen, eventuelle Zu- satzleistungen wie Öltankentsorgung oder -reinigung beauftragen und vieles mehr. Mit der Online-ANA stärkt MITNETZ GAS die Rolle des Installateurs beim Hausanschlussver- fahren. Lag die Beantragung des Gasanschlus- ses bisher beim Kunden, soll dies künftig vor- rangig der Installateur übernehmen und damit als ganzheitlicher Ansprechpartner zum Net- zanschluss für den Kunden fungieren. MITNETZ GAS steht dabei natürlich mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Informationen und eine Anleitung zur Registrierung unter: mitnetz-gas.de/online-ana Steffen Wagner und Tom-Pierre Krüger (v.l.n.r.) sind die zwei neuen Ansprechpartner in der Abteilung Zählermanagement. Neue Ansprechpartner bei MITNETZ GAS „Wir finden einen Weg“ Seit Anfang 2021 haben Gasins- tallateure zwei neue Ansprech- partner bei MITNETZ GAS. Krüger und Steffen Tom-Pierre Wagner lösen die bisherigen Kolle- gen Ralf Lill, Ingo Kluth und Ekkehard Kulas ab. In der Abteilung Zähler- management bearbeiten sie alle Themen rund um Zählereinbau, Inbetriebsetzung von Gaskundenanlagen, Wiederinbe- triebnahmen und Zählerversand. Darü- ber hinaus unterstützen sie Handwer- ker bei fachlichen Fragen bezüglich der Gasinstallation und der Abnahme von Referenzanlagen. Tom-Pierre Krüger ist dabei Ansprechpartner für die Regio- nen südlicher Saalekreis, Altenburger Land, Burgenlandkreis, Leipziger Land, Grimma, Borna Umland, Muldental, Mit- telsachsen und Nordsachsen. Steffen Wagner wiederum ist für die Regionen Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg, Herz- berg, Salzlandkreis, Saalekreis, Harz, Mansfeld-Südharz, Kyffhäuserkreis und Naumburg zuständig. Auf die künftige Zusammenarbeit freu- en sich die beiden und versprechen ganz im Sinne des karthagischen Feldherrn Hannibal: „Entweder wir finden einen Weg oder wir machen einen.“ Krüger und Wagner sind zu den regulären Ge- schäftszeiten telefonisch, mobil und via E-Mail erreichbar. Kontakt Steffen Wagner: 03493 516 7134 bzw. 0172 3559177 Tom-Pierre Krüger: 03462 94 55 944 bzw. 0172 634 5741 br-gasinstallation@mitnetz-gas.de Einsatz von Biomethan und PV-Anlagen im Neubau gemäß GEG Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäude- energiegesetzes (GEG) sind Bauherren seit dem 1. November 2020 zur Nutzung von erneuerbarer Energie verpflichtet. Gegen- über der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV) führt dies zu einer deutlich verbesser- ten Anrechnung von Bio-Methan in Brenn- wertkesseln und KWK-Anlagen. Dadurch kann das in das Erdgasnetz eingespeiste und kaufmännisch an anderer Stelle bezo- gene Biomethan mit einem verbesserten Primärenergiefaktor (PEF) bilanziert werden. Allerdings ist nur die Menge des entnomme- nen Gases anrechenbar, die der Menge von Gas aus Biomasse entspricht, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist worden ist. Auch selbst erzeugter PV-Strom kann weiterhin bei der Ermittlung des Jahres- Primärenergiebedarfs von zu errichtenden Gebäuden teilweise in Abzug gebracht und gar mit Bio-Methan gekoppelt werden. Dies erleichtert die Erfüllung der primärenerge- tischen Anforderungen, zusätzlich kann die Photovoltaik-Anlage als Erfüllungsoption für die Nutzung Erneuerbarer Energien herange- zogen werden.